Leinenpflicht in der Brut – und Setzzeit

Leinenpflicht in der Brut – und Setzzeit?

Frühlingserwachen in Stuttgart: So kommen Hund und Wildtier sicher durch die Brut- und Setzzeit

Der Frühling hält Einzug in den Kessel! Während wir uns über die ersten Sonnenstrahlen im Schlossgarten oder auf den Fildern freuen, verwandeln sich die Stuttgarter Wälder und Wiesen in eine riesige Kinderstube. Für uns Hundehalter bedeutet das: Verantwortung übernehmen.

Ab März beginnt die offizielle Brut- und Setzzeit. Das klingt technisch, bedeutet aber schlichtweg, dass unsere Wildtiere jetzt Nachwuchs bekommen oder ausbrüten. Damit Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter eine Chance haben, gesund groß zu werden, müssen wir unser Gassi-Management ein bisschen anpassen.

Warum die Leine jetzt dein bester Freund ist

Viele Hunde haben einen Jagdtrieb – der eine mehr, der andere weniger. Doch selbst wenn dein Hund „nur mal kurz gucken“ will, kann das fatale Folgen haben:

  1. Die unsichtbare Gefahr: Junghasen und Rehkitze haben in den ersten Wochen kaum Eigenmord. Sie vertrauen auf ihre Tarnung und ducken sich tief ins Gras („Drücken“). Ein freilaufender Hund muss das Tier gar nicht beißen – allein der Stress oder das Übertragen von menschlichem/hündischem Geruch kann dazu führen, dass die Mutter ihr Jungtier verstößt.

  2. Bodenbrüter unter Druck: Vögel wie das Rebhuhn oder der Kiebitz (beide leider stark gefährdet) brüten am Boden. Werden sie zu oft durch stöbernde Hunde aufgeschreckt, geben sie ihr Gelege im schlimmsten Fall komplett auf.

  3. Wehrhafte Wildschweine: Achtung im Rotwildpark oder rund um den Birkenkopf! Bache mit Frischlingen verstehen keinen Spaß. Wenn dein Hund eine junge Familie aufstöbert, geht die Wildschwein-Mama direkt in den Verteidigungsmodus. Das ist für deinen Hund lebensgefährlich.

Richtiges Verhalten auf Stuttgarter Gassi-Runden

Wir wollen den Freilauf nicht madig machen, aber in den nächsten Monaten gilt: Augen auf und Wege nutzen.

  • Bleib auf den Wegen: In den Naturschutzgebieten rund um Stuttgart ist das ohnehin Pflicht, aber auch im restlichen Wald hilft es den Tieren enorm, wenn sie wissen, wo „Mensch und Hund“ bleiben.

  • Die Schleppleine nutzen: Wenn der Rückruf noch nicht zu 100% sitzt (besonders bei Wildsichtung), ist die Schleppleine die perfekte Lösung. Dein Hund hat Radius, und du hast die Kontrolle. Nutze die Zeit für Orientierungstraining/Radiustraining an der 5-Meter-Leine.

  • Finger weg von „einsamen“ Tieren: Findest du einen Junghasen allein im Feld? Keine Panik! Das ist völlig normal. Die Häsin kommt nur zum Säugen vorbei. Anfassen ist hier ein absolutes Tabu.

Fazit: Rücksicht aus Liebe zur Natur  Leinenpflicht-Degerloch-Radiustraining-Hundeschule Stuttgart

Wir in der Hundeschule Stuttgart lieben die Arbeit mit unseren Vierbeinern in der freien Natur. Damit das so bleibt und wir weiterhin willkommen sind, lasst uns gemeinsam Vorbild sein. Ein entspanntes Gassi an der Leine ist kein Freiheitsentzug, sondern aktiver Naturschutz.

Du hast Probleme mit dem Jagdtrieb deines Hundes oder der Rückruf klappt noch nicht perfekt? Melde dich bei uns – wir trainieren gemeinsam an der Orientierung an der Leine, damit ihr entspannt durch das Stuttgarter Umland kommt!


Rechtliche Grundlagen & Biologische Hintergründe: Das Kleingedruckte für Stuttgart

Um zu verstehen, warum Rücksichtnahme kein „Vorschlag“, sondern teilweise gesetzliche Pflicht ist, schauen wir in die Gesetzestexte für Baden-Württemberg:

1. Das Landeswaldgesetz (LWaldG) Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es im Wald keine generelle Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, ABER:

§ 40 Abs. 1 LWaldG: „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. […] Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht mehr als unvermeidbar gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.“

Interpretation für Hundehalter: Wenn dein Hund im Unterholz stöbert, stört er die „Lebensgemeinschaft Wald“. Das Gesetz verpflichtet uns also zur Rücksichtnahme. Zudem können Kommunen (wie die Stadt Stuttgart) in Naturschutzgebieten oder Parks per Satzung eine strikte Leinenpflicht verhängen.

2. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Hier geht es um den Schutz der Tiere vor Beunruhigung.

§ 49 Abs. 1 JWMG (Schutz vor Beunruhigung): „Es ist verboten, Wildtiere unbefugt an ihren Zufluchts-, Schlaf-, Reviermarkierungs-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.“

Fakt: Ein stöbernder Hund erfüllt diesen Tatbestand der Störung, selbst wenn er nicht zubeißt.


Warum „Liegenlassen“ bei Junghasen überlebenswichtig ist

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) warnt explizit davor, scheinbar verwaiste Jungtiere zu retten:

„Die Häsin setzt ihre Jungen einzeln ab, um das Risiko durch Fressfeinde zu minimieren. Sie kehrt nur zum Säugen zurück. Menschlicher Geruch an dem Jungtier kann dazu führen, dass die Mutter das Junge nicht mehr annimmt.“Quelle: Landesjagdverband BW, Pressemitteilung zur Brut- und Setzzeit.

Gefahrenquelle Wildschwein: Die Bache verteidigt

Besonders in den Stuttgarter Randlagen (Degerloch, Vaihingen, Killesberg) ist die Begegnung mit Schwarzwild real.

„Wildschweinbachen mit Frischlingen stellen eine ernstzunehmende Gefahr dar. […] Kommen Mensch oder Tier dem Wurfkessel (dem Nest) zu nahe, startet die Bache Angriffe, um ihre Jungen zu schützen.“Quelle: Wildtierportal Baden-Württemberg.


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